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Liebe Besucherin, lieber Besucher,

wir begrüßen Sie ganz herzlich in unserem Haus.

Nachfolgend können Sie sich mit unserer Hausordnung vertraut machen, welche dazu dient, den Besuch unseres Hauses in angenehmer Atmosphäre zu erleben. Sie ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Betreten unseres Hauses erkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.

 

Hausrecht

Die Geschäftsführung übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aquarium Wilhelmshaven GmbH, das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten.

 

Haftungsausschluss

Für Ihre Wertsachen, Garderobe etc. wird keine Haftung übernommen.
Bitte lassen Sie Ihre Sachen nie unbeaufsichtigt.

 

Zum Besuch

  1. Unser Haus freut sich über den Besuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
  2. Eltern oder sonstige erwachsene Begleitpersonen sind beim Besuch der Ausstellungen mit minderjährigen Kindern von Ihrer Aufsichtspflicht nicht entbunden.
  3. Kinder bis 12 Jahre dürfen nur in Begleitung Erwachsener das AQUARIUM inkl. URZEITMEER-MUSEUM und SAURIER – GIGANTEN DER MEERE sowie das Panorama-SB-Restaurant und den Souvenir-Shop besuchen.
  4. Wir bitten um Achtsamkeit. Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude und es kann Stolper- und Stoßgefahr auf den Treppen und Gängen bestehen.
  5. Tiere dürfen nicht mit in das Gebäude mitgenommen werden. Einlass Assistenzhunde gem. § 12e BGB nach vorheriger Terminabsprache und Legitimation.
  6. Das Mitführen von Bollerwagen oder Fahrradanhängern ist im gesamten Haus nicht gestattet.

 

Eintrittspreise und Öffnungszeiten

  1. Die Eintrittspreise und Öffnungszeiten werden von der Geschäftsleitung festgelegt. Sie sind an der Rezeption ausgehängt.

 

Verhalten in den Ausstellungsräumen und Umgang mit den Exponaten

  1. Um die Exponate nicht zu beschädigen, bitten wir Sie, diese nicht zu berühren. Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet. In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die eine Gefahr für die Exponate darstellen. Bitte geben Sie diese Gegenstände an der Kasse ab.
  2. Im Aquarium darf ohne Blitz für private Zwecke fotografiert werden. Für eine kommerzielle Nutzung bedarf es die Genehmigung der Geschäftsleitung.
  3. Das Übersteigen der Absperrungen und mutwilliges Auslösen von Notausgangsalarmen führt zum Hausverbot. Notrufe und empfindliche Feueralarmsensoren dienen Ihrer Sicherheit. Zerstörung und ausgelöste Fehlalarme gehen auf Kosten der Verursacher.
  4. Das Klopfen an den Aquarienscheiben ist nicht gestattet.
  5. Um das qualvolle Sterben von Tieren zu verhindern, sind das Füttern und das Einwerfen von Gegenständen in offene Becken untersagt.
  6. In den Ausstellungsräumen ist Essen und Trinken nicht gestattet.
  7. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude per Gesetz nicht gestattet.
  8. Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.
  9. LehrerInnen, GruppenleiterInnen und Erziehungsberechtigte bitten wir, auf das angemessene Verhalten der Kinder und Jugendlichen, die sich in Ihrer Begleitung befinden, zu achten und bei der Gruppe zu bleiben.
  10. Bei Diebstählen ist die Geschäftsleitung berechtigt, sämtliche Ausgänge außer dem Hauptausgang zu schließen und eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.
  11. BesucherInnen werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten und der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwider läuft.
  12. Es wird ausdrücklich auf die Gefahren hingewiesen, die sich mit dem Besuch unseres Hauses ergeben können. Die Besucherzone des Aquariums, Urzeitmeer-Museums und der Ausstellung SAURIER – GIGANTEN DER MEERE sind abgedunkelt, es besteht Sturz- und Stoßgefahr.
  13. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch eigene Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  14. Aus sicherheitstechnischen Gründen sind Teile des Aquariums, Urzeitmeer-Museums und der Ausstellung SAURIER – GIGANTEN DER MEERE kameraüberwacht.

 

Personal

  1. Das Personal ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnung aufrechterhalten wird. Aus diesem Grund ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Personals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen durch eine/n Beauftragte/n der Aquarium Wilhelmshaven GmbH der weitere Aufenthalt untersagt werden. BesucherInnen, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung und an die Weisungen des Personals halten, kann des weiteren Hausverbot erteilt werden.
  2. Bei Zuwiderhandlungen oder einem Verweis aus dem Gebäude wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

 

Fundgegenstände

Gegenstände, die im Haus oder im Außengelände gefunden werden, bitten wir bei der Kassenkraft abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Die Geschäftsleitung